FJM

DAS Stufenprogramm

Pädagogisches Konzept zum Umgang mit Unterrichtsstörungen und Fehlverhalten

1. Ziele

  • Stärkung der Lehrer/innen im Umgang mit Schüler/innen in
    schwierigen Situationen
  • Stärkung der Kooperation von Elternhaus und Schule bei Fragen der
    Erziehung
  • Einbindung schwieriger Schüler/innen in die Schulgemeinschaft
  • Reduzierung des Konfliktpotentials in der Schulgemeinschaft
    (Kollegium, Eltern, Schülerschaft)

2. Rechte und Pflichten

  • Jeder Lehrer, jede Lehrerin hat das Recht auf einen
    störungsfreien Unterricht.
  • Jeder Schüler, jede Schülerin hat das Recht auf einen
    störungsfreien Unterricht und die Pflicht, diesen störungsfrei zu
    ermöglichen.
  • Jedes Elternteil/jeder Erziehungsberechtigte hat das Recht auf
    Information über den Schulalltag und Transparenz von
    Unterrichtsprozessen und die Pflicht aktiv am Schulleben teilzunehmen.
  • Rechte und Pflichten von Lehrern, Schülern und
    Eltern/Erziehungsberechtigten müssen von allen gewahrt, respektiert und
    erfüllt werden.

3. Verpflichtungen

  • Bis zur 9. Klasse ist ein Klassenvertrag verbindlich. Ein solcher
    Vertrag wird jedes Jahr neu von den Klassenlehrern/innen gemeinsam mit den Schülern/innen ausgearbeitet. [Muster von Klassenverträgen können zur Verfügung gestellt werden.] Lehrer/innen und Schüler/innen verpflichten sich zur Einhaltung des jeweiligen Klassenvertrages per Unterschrift. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unterschreiben ebenfalls den in allen Verträgen enthaltenen Zusatz:”Ich verpflichte mich, mein Kind bei der Einhaltung der oben genannten Vereinbarungen zu
    unterstützen.”Bei Nicht-Einhaltung dieser Verträge müssen die
    Schüler/innen mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Diese Verträge werden in die Stufenprogramm-Mappe der jeweiligen Klasse geheftet.
  • Die bestehende Schulordnung ist selbstverständlich von allen am
    Schulleben beteiligten Gruppen einzuhalten.
  • Schüler/innen verpflichten sich, sich so zu verhalten, dass
    angstfrei in der Schule und Klasse gelebt, gelernt und gearbeitet
    werden kann. Bei im folgenden genannten Verstößen gegen soziale Regeln
    greift das Stufenprogramm.
  • Regelverstöße sind und umfassen:
    • Beleidigungen von Mitschüler/innen und auch Lehrpersonen
    • verbale und körperliche Attacken
    • Nichtbeachten von Anweisungen der Lehrperson
    • Fälschen von Unterschriften
    • Täuschungsversuch bei Klausuren und Facharbeit
    • unangemessener Umgang mit dem Eigentum anderer
    • Verunreinigung von Fluren und Räumen
    • Missachtung von Klassenverträgen und/oder der Schulordnung
      (siehe Ausführungen oben)
    • Mobbing vor, während und auch nach dem Unterricht; nach dem
      Unterricht verstärkt über das Internet

4. Stufenprogramm

Bevor es zum Eintrag in das Stammblatt zum Stufenprogramm kommt, sollte in der Regel der Schüler/die Schülerin einmal verwarnt worden sein, seinen/ihren Regelverstoß erkennen und benennen.

Jeder Schüler/jede Schülerin hat ein solches Stammblatt (siehe
Anlagen), das in einer Klassenmappe im Lehrerzimmer aufbewahrt wird. Bei drei Einträgen in dieses Stammblatt greift das Stufenprogramm; in der Regel mit der ersten Stufe. Bei besonders schweren Vergehen kann gegebenenfalls mindestens eine Stufe übersprungen werden.

Im Folgenden werden die Stufen des Stufenprogramms dargestellt:

Erste Stufe

  1. Aufzeigen des problematischen Verhaltens – objektiv-subjektiv
  2. Vereinbarung über Verhaltensänderung – Schwerpunkte setzen
  3. Neuen Gesprächstermin festlegen (ca. 2 Wochen); Ankündigung
    weiterer Teilnehmer, falls sich nichts ändert.
  4. Inhalt des Gesprächs schriftlich festhalten und an die Eltern
    senden (Elternbrief 1 und Vereinbarung)

Teilnehmerkreis des Gesprächs

Schüler; Klassenlehrer/in und gegebenenfalls Fachlehrer/in. Bei
Verdacht auf Mobbing sofortige Einschaltung eines Beratungslehrers.


Zweite Stufe

  1. Problematische Verhaltensweisen aufzeigen (wie oben)
  2. Vereinbarung über Verhaltensänderung
  3.  Hilfen anbieten
  4. Information über Konsequenzen nach den gesetzlichen Bestimmungen
    (Tadel; Anordnung von Sozialstunden; Ausschluss von
    außerunterrichtlichen Aktivitäten)
  5. Neuen Gesprächstermin festlegen.

Teilnehmerkreis des Gesprächs
Schüler; Eltern (schriftliche Einladung durch Elternbrief 2);
Klassenlehrer/Fachlehrer oder Vertrauenslehrer

Dritte Stufe

  1. Darstellung des Problems
  2. Erneute Vereinbarung über Verhaltensänderung
  3. Inanspruchnahme von Hilfen fordern
  4. Konsequenzen umsetzen (schriftlicher Verweis; Ausschluss vom
    Unterricht; Überweisung in parallele Lerngruppe)
  5. Neuen Gesprächstermin festlegen.

Teilnehmerkreis des Gesprächs
Schüler; Eltern (schriftliche Einladung durch Elternbrief 2);
Klassenlehrer; Verbindungs- und/oder Beratungslehrer; Schulleitung

Vierte Stufe

  1. Darstellung des Problems
  2. Erneute Vereinbarung über Verhaltensänderung
  3. Inanspruchnahme von Hilfen einfordern
  4. Zeitweiliger Schulausschluss, wenn keine Veränderung im Verhalten
    eintritt und weiter:
  5. Androhung der Entlassung durch die Teilkonferenz

Teilnehmerkreis des Gesprächs
Schüler; Eltern (schriftliche Einladung durch Elternbrief 2);
Klassenlehrer; Verbindungs- und/oder Beratungslehrer; Schulleitung;
Jugendhilfe; Behörden und Ämter

Fünfte Stufe

Entlassung von der Schule

Teilnehmerkreis des Gesprächs
Teilkonferenz (und Teilnehmer wie oben)

5. Vereinbarungen zu Hausaufgaben und Zuspätkommen

Nicht-erledigte oder unzureichend erledigte Hausaufgaben, vergessenes Material und Zuspätkommen gehören nicht in das Stufenprogramm. Die genannten Probleme sollten wie folgt behandelt werden:

  1. In den Jahrgängen 5–7 hat jeder Schüler/jede Schülerin ein
    Mitteilungsheft zu führen, in das hinten eine entsprechende Liste zur Übersicht über nicht-erledigte Hausaufgaben bzw. Zuspätkommen eingeklebt wird.
  2. In den Jahrgängen 8 und 9 wird eine entsprechende Liste hinten
    ins Klassenbuch geklebt.
  3. Bei 5 Eintragungen hintereinander legt der Klassenlehrer/die
    Klassenlehrerin ein Nachsitzen des betroffenen Schülers/der Schülerin fest.
  4. Während des Nachsitzens werden nicht-erledigte Aufgaben
    nachgeholt bzw. werden von den Fachlehrern entsprechende Zusatzaufgaben zur Bearbeitung gegeben.
  5. Der Nachsitztermin ist an einem festgelegten Tag [vorzugsweise an
    einem Freitag zwischen 13.05 und 13.50 Uhr (eventuell 14-tägig); die
    hier aufsichtsführenden Kollegen/innen werden nach einem Plan ähnlich wie zum Bereitschaftsdienst eingetragen und können diese Stunde als Mehrarbeit geltend machen]. Eine entsprechende Liste wird ausgehängt.

6. Anlagen (nur über die Klassenlehrer/innen einsehbar)

  • Stammblatt zum Stufenprogramm
  • Vereinbarung/Elternbrief 1
  • Elternbrief 2
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