FJM

Smartphonenutzung am FJM

Smartphonenutzung am FJM

„Neue Kultur des Umgangs miteinander!“

1. Das FJM wird ab Montag, 4. November 2024, für die Dauer des Unter-richtstages zur „smartphonefreien Zone“.

2. In den Klassen der Sek. I (Jahrgangsstufen 5 bis 10) dürfen Smartphones zwar mit in die Schule gebracht werden, verbleiben während des kompletten Unterrichtstages jedoch in den Taschen bzw. Rucksäcken, auch in den Pausen. Die Daltonpläne werden den Schülerinnen und Schülern zukünftig wieder in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt und stehen digital auf der IServ-„Cloud-Wolke“ zur Verfügung. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur dann möglich, wenn Lehrkräfte ihren Schülerinnen und Schülern im Unterricht die Nutzung der Smartphones zu Recherchezwecken kurzzeitig erlauben. Für Tablets, IPads, Notebooks und ähnliche Geräte gilt, dass diese während des Schultages ausschließlich für unterrichtliche Zwecke eingesetzt werden dürfen. In den Pausen verbleiben auch diese Geräte generell in den Taschen oder Rucksäcken.

3. Für die Sek. II (Jahrgangsstufen EF bis Q2) gilt eine Sonderregelung: Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen ihre digitalen Geräte im Lichthof benutzen, auf dem sonstigen Schulgelände ebenfalls nicht.

4. Beide Regelungen werden auf Grund des Beschlusses der Schulkonferenz am 1. Oktober 2024 probeweise eingeführt und bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres von uns evaluiert. Auf einer weiteren Sitzung der Schulkonferenz im Januar 2025 – der genaue Termin folgt noch – werden die Erfahrungen mit den neuen Regelungen besprochen und deren unveränderte Weiterführung oder möglicherweise notwendige Änderungen beschlossen.

5. Folgen von Verstößen gegen diese Neuregelung:

Bei Erstverstoß wird das Smartphone durch die Lehrkraft abgenommen und im Sekretariat abgegeben. Dort werden Name und Klasse notiert, die Rückgabe an die Schülerin/den Schüler erfolgt nach Unterrichtsende durch die Schulleitung.

Bei Zweitverstoß wird identisch verfahren, Rückgabe erfolgt jedoch an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung.

Bei Mehrfachverstößen kann ein zeitlich befristetes generelles Mitnahmeverbot für Smartphones gemäß §53 SchulG NRW durch die Schulleitung verhängt werden.

6. Begleitmaßnahmen:

  • Das Pausensportangebot wird deutlich ausgeweitet.
  • Das Thema Smartphone- bzw. Mediennutzung wird in den Klassen  der Sek. I vor dem Hintergrund der ab 4. November 2024 gültigen  Neuregelung nochmals besonders intensiv besprochen.
  • Weitere zusätzliche Projekte und Aktionen sind geplant oder bereits in Arbeit, darunter auch die Einbeziehung externer Beratungs- und   Informationsangebote zu diesem Thema.

Siegen, 30.10.2024

Rüdiger Käuser

– Schulleiter –  

Nach oben scrollen