FJM

Fürst aktuell

Nr. 16/Januar 2021 (Stand: 07.01.2021)

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Mitglieder der FJM-Schulgemeinschaft,

der Start des neuen Jahres erfolgt unter nochmals verschärften Coronabedingungen und es bleibt gegenwärtig nur zu hoffen, dass sich die Situation in den kommenden Monaten zunehmend entspannt – das „Licht am Ende des Tunnels“ zunehmend heller leuchtet. Für das neue Jahr 2021 übersende ich allen nochmals die besten Wünsche – besonders aber: Bitte bleibt, bitte bleiben Sie gesund!

Die aktuellen Entscheidungen des Bundes und der Länder vom 5. Januar zur weiteren Eindämmung der Coronapandemie sind Ihnen allen mit Sicherheit inzwischen hinreichend bekannt. Heute wurden den Schulen durch eine weitere Corona-Schulmail des Staatssekretärs Mathias Richter die ab 11. Januar gültigen Regelungen für den Schulbetrieb in NRW bis zum 31. Januar mitgeteilt. Deren Umsetzung und Konkretisierung für die schulische Arbeit an unserem FJM möchte ich im Folgenden mitteilen.

1. Distanzunterricht statt Präsenzunterricht:

In der Zeit bis (zunächst) zum 31. Januar ersetzt der Distanzunterricht den Präsenz-unterricht in allen Klassen und Jahrgangsstufen, Distanzunterricht wird in allen Schulfächern verpflichtend angeboten. Die im Distanzunterricht zu erbringenden Leistungen der Schülerinnen und Schüler gehen in die Abschlussbewertung der Zeugnisnote ein.

Distanzlernen beinhaltet dabei sowohl entsprechende Langfristplanungen (bis zum 31. Januar) in bekannter Weise (Dalton-Lern- und Themenpläne), die auf der Dalton-Cloud auf der Homepage eingestellt werden, als auch die konkreten Unterrichtsplanungen für einzelne Unterrichtseinheiten, die in der Regel unter Einsatz von „Teams“ erfolgen.

Die Durchführung von Distanzunterricht in Form von Videokonferenzen über „Teams“ erfolgt dabei in den Unterrichtszeiten, die gemäß des aktuell gültigen Stundenplans vorgeben sind, also in der Zeit von 7.40 Uhr bis 13.25 Uhr für die Sek. I sowie auch in den Nachmittagsstunden für die Sek. II. Die Schülerinnen und Schüler aller Stufen sind im Rahmen ihrer Schulpflicht zur Teilnahme an solchen Distanzlernangeboten verpflichtet, verantwortlich sind dafür die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten. Sollten nach wie vor infrastrukturelle häusliche Probleme bestehen (z. B. fehlendes digitales Endgerät), so bitten wir dringend um möglichst schnelle Information der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitung, damit durch die Schule zügig Abhilfe geschaffen werden kann.

An dieser Stelle muss ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen werden, dass Distanzunterricht per Videokonferenz nicht den Regelfall darstellen kann. Nach wie vor bedeutet die Gestaltung von Distanzlernen für Lehrkräfte in erster Linie die Bereitstellung von mittel- bis längerfristig gültigen (Dalton-) Lern-, Themen- und Aufgabenplänen für die Schülerinnen und Schüler sowie des Weiteren die Vorbereitung von einzelnen Unterrichtseinheiten mit zusätzlichen Materialien und Aufgaben, anstelle des per Stundenplan angesetzten Präsenzunterrichts.

Wo es pädagogisch und didaktisch sinnvoll ist, kommt der Distanzunterricht in Form von Videokonferenzen zum Einsatz, wenn es auch die technischen bzw. infrastrukturellen Bedingungen zulassen. Als Empfehlung gilt dabei die Regelung, pro Woche, pro Fach und pro Lerngruppe den Distanzunterricht einmal in Form einer Videokonferenz stattfinden zu lassen. Aus dieser Empfehlung kann jedoch selbstredend kein verbindlicher Charakter bzw. ein Anspruch ermittelt werden.

Folgende Hinweise sind uns in diesem Zusammenhang auch nochmals wichtig:

A. Im Rahmen von Videokonferenzen als Distanzunterricht sind Aufzeichnungen oder Mitschnitte generell nicht erlaubt.

B. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte – oder andere Personen – dürfen ohne Zustimmung der Lehrkraft grundsätzlich nicht am digitalen Distanzunterricht teilnehmen; es gelten entsprechende Regelungen wie im Präsenzunterricht. Auch der Distanzunterricht stellt einen geschützten, nicht öffentlichen schulischen Kommunikationsraum dar – besonders auch im Sinne des Wohls der Schülerinnen und Schüler. Selbstverständlich berücksichtigen unsere FJM-Lehrerinnen und Lehrer angemessen und unter individueller Betrachtung mögliche häusliche – z. B. räumliche – Gegebenheiten, die die Einhaltung dieser Regel erschweren.

C. Ein weiteres „offenes Wort“ sei mir hier noch erlaubt…: Bitte achten Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte doch auch darauf, dass im Rahmen der Durchführung von Distanzunterricht in Form von Videokonferenzen solche angemessenen häuslichen Rahmenbedingungen gegeben sind, die für die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern allzu „intime Einblicke“ in das Familienleben vor Ort verhindern bzw. vermeiden.

Ich denke, damit spreche ich im Interesse aller Beteiligten.

2. Klassenarbeiten und Klausuren:

Generell werden bis zum 31. Januar keine Klassenarbeiten mehr in der Sek. I sowie in der Jgst. EF geschrieben. Die Benotung erfolgt auf der Basis der bisher vorliegenden Bewertungsgrundlagen, der noch zu erteilende Distanzunterricht geht allerdings ohne Einschränkung in die Bewertung ein.

In den Jgstn. Q1 und Q2 sind am FJM alle Klausuren geschrieben worden.

Die Schülerinnen und Schüler der Q2 können ihre Klausuren in der kommenden Woche gebündelt im Sekretariat abholen, die dafür notwendige Organisation erfolgt über die Oberstufenkoordination bzw. die Jahrgangsstufenleitung.

Alle anderen Klassenarbeits- und Klausurnoten können durch die Schülerinnen und Schüler ausschließlich digital (oder telefonisch) individuell erfragt werden, nach vorheriger allgemeiner Ankündigung der Fertigstellung der Korrektur durch die Lehrkraft. Eine persönliche Rückgabe in der Schule kann (vorerst) nicht erfolgen. Die Lehrkräfte sind in diesem Zusammenhang ausschließlich zur digitalen (oder telefonischen) Mitteilung der individuellen Benotung verpflichtet, nicht aber zur erläuternden Kommentierung der Bewertung der erbrachten Leistung. Diese kann selbstverständlich nachträglich noch erfolgen, wenn der schulische Präsenzbetrieb wieder möglich sein sollte.

3. Betreuungsangebot für die Klassen 5 und 6:

Alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, die für ihre Kinder in den Klassen 5 und 6 Betreuungsbedarf durch die Schule erkennen, teilen uns dies bitte bis Montag, 11. Januar, unter Verwendung des vom MSB vorgegebenen Formulars – geht allen digital über den Verteiler der Schulpflegschaft zu – per Postübersendung oder digital (mit Unterschrift versehen!) mit. Die Betreuung umfasst den Zeitraum des „regulären“ Unterrichts, also von 7.40 Uhr bis 13.25 Uhr.

4. Schließfächer – Bücher/Materialien:

Die meisten Schülerinnen und Schüler haben Ihre Schließfächer bereits in der ersten „Lockdown“-Phase vor den Weihnachtsferien geleert. Bei Bedarf können Bücher bzw. Materialien am 11. und 12. Januar jedoch noch nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Sekretariat in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr aus den Schließfächern geholt werden. Die Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen informieren die Schülerinnen und Schüler entsprechend.

 

5. Anmeldung für die zukünftige Klasse 5 – digitale Vorstellung des FJM:

Leider können wir angesichts der jüngsten Coronaentwicklungen nun auch die geplanten Informationsveranstaltungen am 19., 20. (für die EF) und 21. Januar nicht mehr durchführen.

Allen für eine Schulaufnahme an unserem FJM interessierten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bieten wir jedoch an, über unser Schulsekretariat (0271-72673) individuelle Gesprächs-, Beratungs- und Schulführungstermine zu vereinbaren. An diesen Gesprächen kann leider jeweils nur ein Elternteil bzw. eine Erziehungsberechtigte/ein Erziehungsberechtigter teilnehmen sowie das Kind. Diese individuellen persönlichen Gespräche und Schulführungen werden durch Martin Klaus, unseren Erprobungsstufenkoordinator, durch mich als Schulleiter oder durch Dr. Dirk Köster, unseren stellvertretenden Schulleiter, durchgeführt. Die Terminvergabe koordinieren unsere Sekretärinnen Anke Klassen und Tanja Winkler.

Wir freuen uns auf Sie und auf Ihre Kinder!

Und: Interessierte Eltern bzw. Erziehungsberechtigte denken bitte an unser Angebot am Samstag, 16. Januar 2021, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr, wenn wir unsere Schule im Rahmen eines interaktiven FJM-Infotages vorstellen, mit Interviews und Videoclips zu zahlreichen Themen – sowie mit der Möglichkeit, über die Plattform Teams simultan Fragen an die in der Schule anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Schulleitung und des Kollegiums zu stellen.

Alle weiteren Informationen zum diesjährigen besonderen Anmeldeverfahren für die Klasse 5 und die Jgst. EF unter Coronabedingungen finden Sie stets aktualisiert auf unserer Homepage.

6. Erfolgsnachrichten aus dem MINT-Bereich:

Wenn auch Corona nach wie vor alle Lebensbereiche im Griff zu behalten scheint, so gibt es doch immer wieder höchst Erfreuliches von und über unsere tollen FJM-Schülerinnen und Schüler zu berichten, heute wieder einmal aus dem MINT-Bereich. Denn zahlreiche junge FJM-Mathematikerinnen und Mathematiker sowie Informatikerinnen und Informatiker nahmen trotz der Corona-Einschränkungen mit viel Begeisterung und größter Motivation an der Mathematikolympiade und am Informatik-Biber-Wettbewerb teil – mit z. T. hervorragenden Ergebnissen!

Hier ein Überblick über die Erfolge:

I. Mathematikolympiade:

Von den 18 FJM-Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Schulrunde haben 10 Schülerinnen und Schüler, im Distanz-Modus, via Internet, auch an der Kreisrunde teilgenommen.

· Jan Markus Rotert, Klasse 5, und Arne Loth, Klasse 8, haben dabei jeweils einen 2. Preis gewonnen

· Sinah Schreiber, Klasse 6, und Tom Phillip Rotert, Klasse 8, haben jeweils einen 3. Preis erzielt

II. Informatik-Biber-Wettbewerb:

Mehr als 380.000 Schülerinnen und Schüler haben bundesweit im November 2020 an Deutschlands größtem Informatik-Schülerwettbewerb teilgenommen. Von den 62 FJM-Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben 53 Schülerinnen und Schüler der Informatikkurse Preise oder besondere Anerkennungen bekommen.

· Ben Lennox Reinelt , Klasse 6, Ruben Kupferoth, Felix Schneider und Tom Philipp Rotert, Klasse 8, haben dabei jeweils einen 1. Preis gewonnen

· Miriam Bohn, Sophia Elvira Korb, Klasse 8, und Ben Henk, Jgst. EF, haben jeweils einen 2. Preis gewonnen

· weitere 24 Schülerinnen und Schüler haben jeweils einen 3. Rang gewonnen

· weitere 22 Schülerinnen und Schüler haben jeweils besondere Anerkennungen erhalten

Wir gratulieren allen ganz herzlich und sind als FJM-Schulgemeinde sehr stolz auf diese ausgezeichneten Leistungen!

Gleichzeitig danken wir an dieser Stelle ebenso namentlich unserer Kollegin Milena Ganea, die die FJM-Schülerinnen und Schüler mit unermüdlichem Engagement und Einsatz betreute und unterstützte!

Soviel für heute – und nochmals:

Bitte bleibt/Bitte bleiben Sie gesund!

Ganz herzliche Grüße

Ihr/Euer

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