FJM

Fürst aktuell

NR. 2/SEPTEMBER 2021 (STAND: 08.09.2021)

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Mitglieder der FJM-Schulgemeinschaft,

das neue Schuljahr ist in vollem Gange und wir sind froh, dass wir weiter in Vollpräsenz unterrichten können, wobei aber auch an unserem Gymnasium zahlreiche Schülerinnen und Schüler vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wurden – und sich teilweise auch noch darin befinden. Wie sollte dies aber auch anders sein, angesichts der insgesamt wieder deutlich gestiegenen Infektionszahlen und der besonders hohen Anteile von jungen Menschen daran?

Auch für uns als Schule waren und sind zahlreiche Quarantäneentscheidungen, die vom Gesundheitsamt angeordnet wurden, nicht immer schlüssig nachvollziehbar. In manchen Situationen hätten wir uns jedoch sogar auch deutlich schnellere und entschiedenere Reaktionen gewünscht, aber wir alle müssen selbstverständlich auch den in den Gesundheitsbehörden beschäftigten Menschen zugutehalten, dass die inzwischen wieder massiv angestiegenen Corona-Infektionszahlen die vorhandenen personellen Ressourcen mit Sicherheit an die äußersten Grenzen bringen.

Bedenklich sind aus meiner Sicht aber auch einige rechtliche Rahmensetzungen, die der Schulrealität in Teilen widersprechen und für die Betroffenen oft auch nicht nachvollziehbar sind. So erscheint beispielsweise vielen der Umgang mit den bereits genesenen und geimpften Schülerinnen und Schülern unverständlich, wenn im Rahmen unserer schulischen Testungen positive Befunde auftauchen und nachfolgend Quarantäneanordnungen durch das Gesundheitsamt ausgesprochen werden.

Gleichwohl: Telefonate mit Verantwortlichen des Gesundheitsamtes des Kreises Siegen-Wittgenstein ergaben für uns am FJM zumindest einige Präzisierungen hinsichtlich der Verfahrensregelungen bei Coronaverdachtsfällen an Schulen, die ich an dieser Stelle deshalb nochmals zusammenfassen möchte.

Die bei uns eingehenden Anfragen des Gesundheitsamtes werden entweder direkt oder über die Stufenkoordinationen an die Klassen- oder Jahrgangsstufenleitungen weitergegeben. Diese ermitteln dann die Namen der betroffenen Schülerinnen und Schüler und informieren die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, wenn möglich mit Unterstützung des Sekretariats. Die Listen mit den Namen der betroffenen Schülerinnen und Schüler werden von uns an das Gesundheitsamt übermittelt – und gehen von dort dann an das Ordnungsamt, das letztendlich die entsprechenden Verfügungen anordnet und postalisch an die Familien versendet.

Eine telefonische Information der Eltern durch das Gesundheitsamt kann in der Regel angesichts der hohen Neuinfektionszahlen an Schulen nicht mehr erfolgen, so die Aussage der Verantwortlichen des Amtes.

Zum Umgang mit genesenen/geimpften Schülerinnen und Schülern:

Die rechtliche Prüfung, ob bzw. inwieweit Schülerinnen und Schüler unseres FJM von Quarantänemaßnahmen ausgeschlossen werden können, obliegt allein dem Gesundheitsamt, nicht der Schule. Bei von einer Coronainfektion genesenen Schülerinnen und Schülern prüft das Gesundheitsamt, ob der notwendige Genesungszeitraum von 6 Monaten gewährleistet ist und informiert die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entsprechend.

Bei geimpften Schülerinnen und Schülern müssen deren Eltern gegenüber dem Gesundheitsamt selbst aktiv werden, um eine mögliche Quarantäneanordnung aufheben zu lassen. Entscheidend ist dabei, ob die zweite Impfung mindestens 2 Wochen zurückliegt.

Der FÜRST als download

Vor dem Hintergrund der Bundesbeschlüsse vom 6. September gilt für den Kreis Siegen-Wittgenstein ab dem 8. September die folgende Regelung:

Auch Kinder bzw. Jugendliche, die sich aktuell bereits als enge Kontaktperson aus einem Kita- bzw. Schulkontakt in Quarantäne befinden, können sich jetzt schon freitesten lassen, sofern der letzte enge Kontakt zu einer erkrankten Person in der Einrichtung mindestens fünf Tage zurückliegt. Damit die Verkürzung greifen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: „Die betroffenen Personen haben keine Krankheitszeichen, sind also symptomfrei“, so Dr. Christoph Grabe, Leiter des Kreisgesundheitsamtes: „Zudem müssen sie frühestens am fünften Tag der Quarantäne einen PCR-Test oder einen Schnelltest – nur von einer zugelassenen Teststelle, kein Selbsttest zu Hause – machen. Ist der negativ, können sie ihn am Folgetag in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung vorlegen und die Einrichtung wieder besuchen.

(Quelle: https://www.siegen-wittgenstein.de/, 07.09.2021)

Quarantänemaßnahmen – Zuschaltung von Schülerinnen und Schülern:

Obwohl es selbstverständlich für alle sehr wünschenswert wäre, dass die von Quarantänemaßnahmen betroffenen Schülerinnen und Schüler per „teams“ zum Schulunterricht in Präsenzform zugeschaltet werden, so bedauerlich aber wahr ist es auch, dass wir dies technisch und infrastrukturell nicht gewährleisten können.

Wir haben mittlerweile viele Lerngruppen in fast allen Jahrgangsstufen, in denen auf Grund von Quarantäneanordnungen solche Zuschaltungen gewünscht oder erwartet werden, aber diese Bandbreite gibt unser Internet nicht her – die Anzahl der betroffenen Lerngruppen ist einfach zu groß.

Der digitale Engpass liegt vor allem in der begrenzten Upload-Geschwindigkeit begründet, die bei Videokonferenzen leider besonders stark belastet wird. Selbst mit einem Gigabit-Internet-Anschluss wären 30 oder noch mehr Videokonferenzen für uns „rund laufend“ nicht machbar. Abgesehen davon sind dann auch alle anderen Nutzungen des Internets für den Unterricht stark eingeschränkt bzw. nicht mehr praktikabel. Dies ist ausnahmsweise mal keines der sonst üblichen WLAN-Probleme, sondern ein generelles Netzwerkproblem: Wir bräuchten am FJM einfach in allen Komponenten ein um den Faktor 10 leistungsfähigeres Netzwerk.

Die internen WLAN-Probleme, die leider auch den Unterricht in den iPad-Klassen der Jahrgangsstufe 8 betrafen, versuchen wir gegenwärtig in Zusammenarbeit mit der SIT zu lösen. Obwohl wir vor den Sommerferien diverse „Belastungstests“ unseres Netzes vorgenommen hatten, ergaben und ergeben sich zahlreiche Probleme dann doch erst im realen Alltagsbetrieb.

Damit zumindest in den iPad-Klassen ein stabiler Internetzugang überhaupt gewährleistet werden kann, sollte grundsätzlich leider auch zukünftig und auf absehbare Zeit eine „teams“-Zuschaltung von in Quarantäne befindlichen Schülerinnen und Schülern nicht empfohlen werden.

An dieser Stelle noch – wie gewohnt – die Verweise auf die aktuell gültigen Fassungen der Coronaschutz- sowie der Coronabetreuungsverordnung:

https://www.mags.nrw

https://www.mags.nrw

FJM-Termine (Ort: jeweils im Lichthof)

  1. Schulpflegschaftssitzung – am Dienstag, 14. September, um 19.00 Uhr
  2. Mitgliederversammlung des FJM-Fördervereins – am Dienstag, 21. September, um 19.00 Uhr
  3. Schulkonferenz – am Mittwoch, 22. September, um 19.00 Uhr

Soviel für heute – und:

Bitte bleibt/Bitte bleiben Sie gesund!

(Schulleiter)

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