Fürst aktuell
NR. 3/SEPTEMBER 2021 (STAND: 10.09.2021)
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Mitglieder der FJM-Schulgemeinschaft,
aktuell überschlagen sich wieder die Ereignisse im Hinblick auf den Umgang mit der Coronapandemie an Schulen. Inzwischen erreichte uns eine weitere Corona-Schulmail des Staatssekretärs im Ministerium für Schule und Bildung, in der die neuen Regelungen für NRW in Bezug auf Quarantänemaßnahmen sowie Testungen vorgestellt werden. Hier die wichtigsten Informationen in Kürze:
1. Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern wird ab sofort in der Regel nur noch auf die nachweislich infizierte Person beschränkt:
Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Schule alle Hygienemaßnahmen, einschließlich des korrekten Lüftens der Klassenräume (AHA+L), beachtet hat und die betroffenen Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte auch alle weiteren vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen, insbesondere zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie regelmäßiger Testungen, beachtet haben.
Erhält das Gesundheitsamt von der Schule keine gegenteiligen Hinweise auf besondere Umstände, so ist keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung mehr notwendig.
In besonderen Einzelfällen – z. B. im Sportunterricht ohne Maske – prüft und dokumentiert die Schule, ob die Mindestabstände eingehalten bzw. anderweitige Infektionsschutzvorkehrungen getroffen wurden, so dass auch hier in der Regel keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung durch das Gesundheitsamt mehr erfolgt.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ab sofort grundsätzlich ausgenommen.
2. „Freitestungen“ von Kontaktpersonen:
Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, so ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken. Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder in den Testzentren. Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil. Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig bereits in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort ebenfalls von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test „freizutesten“.
3. Wegfall der Dokumentation von Sitzplänen:
Grundsätzlich entfällt ab sofort die Verpflichtung für Schulen, Sitzpläne zur Dokumentation der Platzverteilung in den Klassen- und Kursräumen generell vorzuhalten. Nur noch in besonderen Einzelfällen wird, in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, die Sitzordnung einer Klasse oder eines Kurses kurzfristig rekonstruiert. Gleichwohl werden wir an unserem FJM – zunächst schlichtweg vorsichtshalber – die Sitzpläne in den Klassen- und Kursräumen noch weiterführen, um Erfahrungen mit den neuen Regelungen sammeln zu können.
4. Zusätzliche dritte Testung an weiterführenden Schulen:
An den weiterführenden Schulen muss ab dem 20. September flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche dritte wöchentliche Testung stattfinden. Die zukünftig drei schulischen Testungen werden für die weiterführenden Schulen in NRW landesweit auf die Wochentage Montag, Mittwoch und Freitag festgelegt.
Um zu gewährleisten, dass tatsächlich möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sind in der Schule auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen strikt zu beachten.
Quelle (ergänzte sowie kommentierte Zitate):
https://www.schulministerium.nrw, 09.09.2021
Die Neufassungen der Coronaschutz- und der Coronabetreuungsverordnungen liegen noch nicht vor, werden in den kommenden Tagen aber erscheinen.
Soviel ganz aktuell für heute – und:
Bitte bleibt/Bitte bleiben Sie gesund!
Ganz herzliche Grüße, Ihr/Euer
(Schulleiter)