Fürst aktuell
Nr. 19/Februar 2021 (Stand: 18.02.2021)
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Mitglieder der FJM-Schulgemeinschaft,
am 11. Februar erreichte uns die neue Coronaschulmail des Ministeriums für Schule und Bildung, in der die aktuellen Regelungen für die Wiederaufnahme von Präsenzunterricht ab Montag, 22. Februar, mitgeteilt werden. Demgemäß soll zunächst nur für die sogenannten „Abschlussklassen“ der Schulen in NRW – am Gymnasium zählen dazu nur die Jahrgangsstufen Q2 und Q1 – wieder regulärer Präsenzunterricht ermöglicht werden, über dessen Form, Umfang und konkrete Ausgestaltung schulintern beraten und entschieden werden muss. Alle anderen Jahrgangsstufen (Jgst. EF in der Sek. II) und Klassen (Klassen 5 bis 9/10 in der Sek. I) werden weiterhin vorerst nur in Distanzform unterrichtet. Je nach weiterer Entwicklung der Corona-Pandemie soll dann Anfang März neu darüber entschieden werden, ob die weiterführenden Schulen in NRW für zusätzlichen Präsenzunterricht in den übrigen Klassen und Jahrgangsstufen geöffnet werden können.
(https://www.schulministerium.nrw.de/)
Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 hat unweigerlich Auswirkungen auf das Angebot von Distanzunterricht in Form von Videokonferenzen in den anderen Jahrgangsstufen und Klassen von Sek. II und Sek. I, da unser WLAN-Netz in den Gebäuden der Schule nur maximal drei Videokonferenzen per „Teams“ möglich macht. Die meisten Kolleginnen und Kollegen müssen nach der Erteilung von Präsenzunterricht in Q1 und Q2 also zur Durchführung solcher Distanzunterrichts-Angebote zunächst nach Hause gelangen können, um von dort aus per „Teams“ ihre Lerngruppen in Videokonferenzen zu unterrichten. Diese Situation betrifft die allermeisten Schulen in NRW.
Nach sorgfältiger Prüfung der neuen schulrechtlichen Grundlagen vom 11. Februar gelten unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Voraussetzungen an unserem FJM die folgenden Regelungen für die Zeit ab dem 22. Februar:
Präsenzunterricht in den Jgstn. Q1 und Q2
Der Unterricht für die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 findet ab Montag, 22. Februar, wieder plangemäß in Präsenzform in den Gebäuden des FJM statt. Es gelten dabei selbstverständlich auch weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen für NRW sowie die entsprechenden besonderen Regelungen für das FJM (u. a. „Einbahnstraßensystem“), darunter zuvorderst jedoch die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht. Zulässig sind dabei ausschließlich nur noch sogenannte „FFP2-“ oder „medizinische OP-Masken“. Die für NRW als allgemeine rechtliche Grundlage gültige „Coronaschutzverordnung“ sowie die „Coronabetreuungsverordnung“ werden gegenwärtig aktualisiert und überarbeitet, behalten aber (verlängert) in ihren aktuellen Versionen bis zum 21. Februar Gültigkeit.
Grundsätzlich wird der Präsenzunterricht für beide Jahrgangsstufen Q1 und Q2 in der vollen Kursstärke in den per Stundenplan zugewiesenen Räumen erteilt. Durch die Lehrkräfte erfolgt eine genaue Dokumentation des Sitzplatzes sowie der Anwesenheit für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler auf besonderen Sitzplänen, um gegenüber dem Gesundheitsamt wieder Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten zu ermöglichen. Für größere Kurse der Q1 und Q2 bzw. für laut Stundenplan in zu kleinen Räumen der FJM-Gebäude angesetzten Präsenzunterricht werden individuell entsprechende Sonderregelungen getroffen.
Für die Pausenzeiten bzw. für mögliche Freistunden werden den Schülerinnen und Schülern der Jgstn. Q1 und Q2 Klassenräume zur Verfügung gestellt, in denen sie sich unter Aufsicht aufhalten sowie arbeiten können. Der Lichthof – und damit auch die Cafeteria – bleibt aus Gründen des Infektionsschutzes leider geschlossen.
Sportunterricht in den Jgstn. Q1 und Q2
Auch der Unterricht im Fach Sport findet für die Jgstn. Q1 und Q2 ab Montag, 22. Februar, wieder vollständig in Präsenzform statt, bei milden Außentemperaturen bzw. bei geeigneter Witterung vorwiegend im Freien, ansonsten in den bekannten FJM-Sporthallen. Grundsätzlich gilt auch hier die Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung (s. o.) im Unterricht und vor dem Hintergrund unserer Quarantäne-Erfahrungen aus dem vergangenen Herbst (Sportunterricht ohne MNB führte pauschal zur Quarantäneanordnung für komplette Lerngruppen durch das Gesundheitsamt) sollten alle Beteiligten sich in den Sporthallen auch wirklich konsequent daran halten. In der Schulmail vom 11. Februar wird darauf verwiesen, dass „nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung“ auf das Tragen der MNB im Sportunterricht verzichtet werden kann (vgl. dazu Schulmail vom 11. Februar: „Regelungen für den Sportunterricht“). Solche Phasen sollten jedoch – wenn immer möglich – im Rahmen des Sportunterrichts im Freien stattfinden.
Distanzunterricht in den Klassen 5 bis 9 und der Jgst. EF
Der Unterricht in allen anderen Klassen und Jahrgangsstufen von Sek. I und Sek. II findet auch weiterhin nur in Distanzform statt. Die FJM-Schulleitung bemüht sich darum, eventuelle Beeinträchtigungen des Distanzunterrichts im Hinblick auf Videokonferenzen per „Teams“ auf Grund von Präsenzunterricht in den Jgstn. Q1 und Q2 (s. o.) so gering wie möglich zu halten, kann dafür aber keine Gewähr übernehmen.
Sollten sich unter den Bedingungen der weiteren Corona-Pandemieentwicklung neue Perspektiven für die Ausweitung der Angebote von Präsenzunterricht ergeben, so muss von uns neu beraten und entschieden werden.
Klassenarbeiten und Klausuren (Sek. I und Sek. II)
In der Schulmail des MSB vom 11. Februar wurde zudem verfügt, dass die Anzahl der Klassenarbeiten in der Sek. I im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 auf maximal zwei pro Fach zu beschränken ist, eine davon kann durch eine „andere Form der Leistungserbringung“ (vgl. Schulmail vom 11. Februar: „Weitere Maßnahmen“) ersetzt werden. Schriftliche Arbeiten in der Sek. I sollen in der Regel erst nach einer „längeren Phase des Präsenzunterrichts“ angesetzt werden, wenn möglich auch erst nach den Osterferien.
Alle in den Jgstn. Q1 und Q2 von uns angesetzten Klausuren werden ganz regulär in Präsenzform in der Schule geschrieben. Für die in der Jgst. EF geplanten Klausuren fehlt noch eine entsprechende klare Regelung des MSB, doch wir gehen davon aus, dass auch in dieser Jahrgangsstufe – trotz der weiteren Fortführung des Distanzunterrichts – die Klausuren regulär in der Schule geschrieben werden können.
Lernstandserhebungen in Klasse 8
Die ursprünglich für den Zeitraum vom 2. bis 19. März 2021 vorgesehenen „Lernstandserhebungen“ in Klasse 8 werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres 2021/2022 verschoben.
Klassenfahrten bis zu den Sommerferien
Bis zum Beginn der Sommerferien (bis zum 5. Juli) bleiben alle mehrtägigen Klassen- und Schulfahrten sowie leider auch eintägige Unternehmungen und Exkursionen außerhalb des Schulgeländes untersagt.
Und dann noch diese erfreuliche Mitteilung zum Abschluss:
FJM goes „Instagram“!
Seit längerer Zeit ist unser FJM bereits mit einem eigenen Auftritt bei „Facebook“ vertreten – seit der vergangenen Woche nun auch bei „Instagram“! Interessierte klicken sich dort ein unter „FJM_Siegen“…
Soviel für heute – und:
Bitte bleibt/Bitte bleiben Sie gesund!
Ganz herzliche Grüße
(Schulleiter)