FJM

Fürst aktuell

NR. 20/MÄRZ 2021 (STAND: 09.03.2021)

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Mitglieder der FJM-Schulgemeinschaft,

in der letzten Coronaschulmail des Ministeriums für Schule und Bildung vom 5. März 2021 wurde uns mitgeteilt, dass vom kommenden Montag an, also ab dem 15. März, die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen in Form von „Wechselmodellen“ wieder in „eingeschränkter“ Präsenzform unterrichtet werden sollen. Zur Erinnerung: Seit dem 22. Februar wurden in Präsenzform bis jetzt nur die sogenannten „Abschlussklassen“ unterrichtet, bei uns also nur die Jahrgangsstufen Q1 und Q2. Den Schulen ist es dabei weitgehend freigestellt, wie und nach welchen Konzepten dieser Präsenzunterricht organisiert wird, u. a. in Abhängigkeit von den individuellen Standortbedingungen, von schulräumlichen Verhältnissen sowie von der Anbindung an den ÖPNV. Ich zitiere an dieser Stelle aus der Coronaschulmail des MSB die zentralen Regelungen:

  • Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen bzw. Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es in den verbleibenden beiden Wochen bis zu den Osterferien zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt. Bei kleinen Klassen und Kursen kann die Schulleitung entscheiden, auf eine Teilung zu verzichten.
  • Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen außerhalb der Abschlussklassen sollen in annähernd gleichem Umfang im Rahmen der räumlichen und personellen Möglichkeiten der Schulen am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Keine Schülerin und kein Schüler soll länger als eine Woche ohne Präsenzunterricht sein.
  • Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden, so dass eine Durchmischung im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache vermieden wird. Religionsunterricht wird in Präsenzphasen im Klassenverband erteilt.
  • Die Schulleitung entscheidet über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells. Bei der Entscheidung über die Ausgestaltung des Wechselmodells ist die Schulkonferenz im Rahmen der geltenden Regelungen einzubeziehen.
  • Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die ab dem 15. März 2021 anteilig wieder neu in den Präsenzunterricht kommen werden, soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen aus den vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien.

(https://www.schulministerium.nrw.de/)

Nach entsprechenden Beratungen der Lehrerkonferenz und Beschlussfassung des Eilausschusses der Schulkonferenz am 9. März (die reguläre Schulkonferenz findet am Dienstag, 23. März, um 18.30 Uhr statt) werden wir von der kommenden Woche an für unser FJM-Gymnasium die neuen Regelungen in folgender Weise umsetzen:

1. Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9)

Die Klassen werden durch die Klassenleitungsteams geteilt und die beiden Teilgruppen bestimmten Präsenztagen bis zu den Osterferien zugeordnet.

Es erfolgt ein täglicher Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht für alle Klassen der Sek. I nach folgendem Muster:

Teilgruppe 1: Montag, Mittwoch und Freitag in KW 11, sowie Dienstag und Donnerstag in KW 12 Präsenzunterricht am FJM gemäß Plan.

Teilgruppe 2: Dienstag und Donnerstag in KW 11, sowie Montag, Mittwoch und Freitag in KW 12 Unterricht am FJM gemäß Plan.

An den Tagen, an denen die jeweilige Teilgruppe nicht vor Ort am FJM ist, sind von den Schülerinnen und Schülern zu Hause in erster Linie die Daltonaufgaben zu bearbeiten, da die im regulären Stundenplan in allen Klassen vorgesehenen 60-minütigen Daltoneinheiten im „eingeschränkten“ Präsenzunterricht ab 15. März als Klassenunterricht erteilt werden.

Ein Distanzunterricht in Videokonferenzform per „Teams“ ist vor dem Hinter-grund dieser Struktur in der Regel zunächst nicht mehr möglich.

Für die Mischgruppen in der Sek. I gelten folgende Regelungen:

Ev./Kath. Religion/P. Philosophie – Klassen 5-9: Unterricht im Klassenverband

Musik – Klassen 5/6: Unterricht im Klassenverband

Französisch/Latein WP I – Klassen 7-9: Die Schülerinnen und Schüler arbeiten im Klassenverband in benachbarten Räumen, die Fachlehrkräfte wechseln zwischen den Räumen.

Musik/Kunst – Klasse 8: wie Französisch/Latein

Differenzierungsbereich WP II – Klasse 8: wie Französisch/Latein

Differenzierungsbereich WP II – Klasse 9: Der Präsenzunterricht endet freitags für die Klasse 9 nach der 8. UE, sodass ab ca. 13.30 Uhr der Unterricht in Form von Videokonferenzen per „Teams“ stattfinden kann => Sonderregelung.

Nähere Details für die Sek. I regelt der tagesaktuelle Stundenplan.

Der Fürst als download.

2. Sekundarstufe II (Jgstn. EF, Q1 und Q2)

Der Präsenzunterricht für die sogenannten „Abschlussklassen“ Q1 und Q2 läuft unverändert (in ungeteilten Lerngruppen) weiter gemäß Stundenplan.

Da ab dem 15. März nun ja auch die Jgst. EF wieder am „eingeschränkten Präsenz-unterricht“ teilnehmen soll, wird auch diese Jahrgangsstufe geteilt und damit in entsprechend kleinen Lerngruppen gemäß der Vorgaben des MSB unterrichtet. Auch für die EF kommt es damit also zu einem Wechselmodell von Unterricht in Präsenz- und Distanzform, wobei sich dessen Struktur hier naturgemäß nicht so klar und eindeutig wie für die Sek. I darstellen lässt, da jede Schülerin und jeder Schüler hier ja über einen individuellen Kurswahl-Stundenplan verfügt. Alle näheren Informationen zu den Unterrichtsabläufen ab dem 15. März werden über die Jahrgangsstufenleitung der EF vermittelt.

Auch für den ab kommenden Montag ausgeweiteten Präsenzunterricht in der Sek. I und in der Jgst. EF gelten selbstverständlich die aktuellen Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen für NRW sowie die entsprechenden besonderen Regelungen für das FJM (u. a. „Einbahnstraßensystem“), darunter zuvorderst jedoch die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht. Zulässig sind dabei ausschließlich nur noch sogenannte „FFP2-“ oder „medizinische OP-Masken“. Die für NRW als allgemeine rechtliche Grundlage gültige „Coronaschutzverordnung“ sowie die „Coronabetreuungsverordnung“ werden gegenwärtig erneut aktualisiert und nochmals überarbeitet. Weiterhin gilt ebenso, dass die Lehrkräfte für jede Lerngruppe eine genaue Dokumentation des Sitzplatzes sowie der Anwesenheit für jede einzelne Schülerin/für jeden einzelnen Schüler auf besonderen Sitzplänen erstellen, um gegenüber dem Gesundheitsamt wieder die Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten zu ermöglichen.

In den Pausenzeiten gelten für die Klassen der Sek. I ebenfalls wieder diejenigen Regelungen, die wir ab August 2020 eingeführt hatten – grundsätzlich also Aufenthalt der einzelnen Jahrgangsstufen unter Aufsicht in genau festgelegten Bereichen des Schulhofs bzw. bei Regen in den Klassenräumen (unter Aufsicht). Entsprechend gilt dies für die Sek. II, allerdings können die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe in Freistunden und in der Mittagspause auch den Lichthof nutzen und sich dort in den für die drei Jahrgangstufen festgelegten räumlichen Bereichen aufhalten.

Angesichts der aktuellen Infektionslage, die sich u. a. auf Grund der Coronavirus-Mutationen ja noch brisanter und unklarer als im Herbst 2020 darstellt, bitten wir alle FJM-Schülerinnen und Schüler ganz dringend darum, grundsätzlich nur auf dem Pausenhof, also im Freien zu essen und zu trinken, um das Risiko einer Infektion so weit wie möglich zu minimieren. Wenn das nicht möglich sein sollte z. B. auf Grund von Regen während der Pause, so bitten wir euch ebenso dringend darum, beim Essen und Trinken in den Räumen besonders vorsichtig zu sein und die Abstandsregeln so konsequent wie möglich einzuhalten.

Nach Rücksprache mit dem neuen Betreiber werden wir von der kommenden Woche an zumindest auch unsere Cafeteria im Lichthof wieder eröffnen. Ob wir auch die warme Mittagsverpflegung wieder anbieten können, müssen wir mit dem Caterer noch erörtern – nähere Informationen dazu folgen bei Bedarf.

Natürlich gelten für alle Öffnungen und Neuregelungen am FJM nicht nur unverändert, sondern angesichts der aktuellen Pandemieentwicklung sogar noch verstärkt die uns allen bekannten Hygiene- und Infektionsschutzgrundregeln:

– Abstand halten

– Hygieneschutzmaßnahmen konsequent einhalten (Hände waschen/desinfizieren)

– Mund-Nasen-Bedeckung tragen (auch im Sportunterricht in den Hallen)

– Durchmischung vermeiden

– stets Nachvollzug möglicher Infektionsketten ermöglichen

Abschließend möchte ich zugleich nochmals betonen, dass alle hier dargestellten Regelungen – gemäß der Vorgaben der Landesregierung – befristet bis zum Beginn der Osterferien, also bis zum 26. März, gelten. Wie der Schulbetrieb nach dem Ende der Osterferien, also ab dem 12. April, ablaufen wird, ist derzeitig leider noch völlig offen.

Aktivitäten und großes Engagement unserer Schülervertretung (SV)

Auch in den nach wie vor andauernden Corona-Pandemiezeiten ist unsere rührige und engagierte SV sehr darum bemüht, den Kontakt zu unseren Schülerinnen und Schülern zu halten bzw. gute und kreative Ideen nicht nur zu denken, sondern auch praktisch umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund teilt die SV-Spitze mit:

„Um mit den Schülerinnen und Schülern in Verbindung zu treten, haben wir uns Workshops überlegt – wie zum Beispiel: Yoga, Backen, Fitness, Spielen, Zeichnen und Kochen, doch mit unserer neuen Instagramseite @sv_fjm wollen wir auch die Ideen von Schülerinnen und Schülern einholen, damit so viele wie möglich daran teilnehmen können (per „Teams“).

Zudem wollen wir aber mit der neuen Instagramseite auch ein Forum schaffen, um mit Schülerinnen und Schülern zu kommunizieren und bei Problemen auch in Pandemiezeiten als Ansprechpartner zu fungieren.“

Das sind ganz tolle und zeitgemäße Ideen, wie ich finde – und dafür wünsche ich unserer SV ganz viel Erfolg!

Soviel für heute – und:

Bitte bleibt/Bitte bleiben Sie gesund!

Ganz herzliche Grüße

Ihr/Euer

(Schulleiter)

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