FJM

Fürst aktuell

NR. 2/AUGUST 2020 (STAND: 31.08.2020)

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Mitglieder der FJM-Schulgemeinschaft,

die Landesregierung von NRW setzt beginnend ab morgen, 1. September, die seit Schuljahresbeginn geltende Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung im Unterricht aus. Nähere Ausführungsbestimmungen fehlen leider noch, aber die Schulministerin und der Gesundheitsminister haben vor wenigen Minuten die entsprechende Ankündigung von Ministerpräsident Armin Laschet vom 26. August bestätigt und erläutert. (https://www.express.de/nrw/)

Wir hoffen, dass bis morgen noch nähere und genauere Informationen des MSB eingehen, aber grundsätzlich können unsere Schülerinnen und Schüler ab morgen in den Klassenräumen, nachdem sie ihren Platz im Unterricht eingenommen haben, auf das Tragen einer Schutzmaske bzw. einer Mund-Nasenbedeckung verzichten.

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Gleichwohl: Als Schulleitung raten wir dringend dazu, wenn immer möglich die Mund-Nasen-Bedeckung auch weiterhin im Unterricht zu tragen, insbesondere dann, wenn der notwendige Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Verbindlich anweisen kann die Schule eine interne Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Unterricht – nach derzeitigem Stand – nicht.
Nach wir vor jedoch verpflichtend vorgegeben ist die Maskenpflicht auf allen Verkehrswegen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude sowie in den Pausen.

Nähere und detailliertere Informationen folgen, sobald uns die Grundlagen dafür vorliegen.

Ganz herzliche Grüße Ihr/Euer

(Schulleiter)

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