FJM

Fürst aktuell

NR. 29/JUNI 2021 (STAND: 21.06.2021)

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Mitglieder der FJM-Schulgemeinschaft,

die Corona-Inzidenzwerte sind weiterhin gesunken und gemäß der neuen ab heute, 21. Juni, gültigen Coronaschutz- und Coronabetreuungsverordnungen werden bis zum Beginn der Sommerferien weitere Lockerungen auch für den Schulbetrieb verfügt. Demnach entfällt ab sofort die Verpflichtung zum Tragen einer MNB außerhalb geschlossener Räume auf dem Schulgelände.

Zitat aus der Pressemitteilung des MSB:

„Darüber hinaus wird ab 21. Juni 2021 auch für Schulen die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien aufgehoben. Damit entfällt insbesondere für Schülerinnen und Schüler in den Pausen auf dem Schulhof die Maskenpflicht. […]

Im Schulgebäude und im Klassenzimmer gilt die Maskenpflicht unverändert fort. Diese Regelung gilt vorerst bis zu den Sommerferien.“

Links:

https://www.schulministerium.nrw

https://www.mags.nrw

https://www.mags.nrw/

Selbstverständlich gelten auch die neuen Corona-Regelungen weiterhin wieder nur „auf Zeit“ und können kurzfristig vor dem Hintergrund neuer Entwicklungen der Pandemie aufgehoben bzw. überarbeitet werden. Hier bleibt in besonderer Weise die weitere Ausbreitung der besonders infektiösen „Delta-Variante“ im Blick zu behalten.

Auch die Verpflichtung zum zweimaligen Selbsttest in der Schule bleibt bestehen.

Des Weiteren gilt weiterhin, dass schulfremde Personen – und dazu gehören hier auch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte – das Schulgelände grundsätzlich nur dann betreten dürfen, wenn sie ein negatives (maximal 48 Stunden altes) Corona-Testergebnis, einen (vollständigen) Impfnachweis oder einen Genesungsbeleg beim Betreten der Schule vorlegen können. Nur bei Bedarf und nur in Einzelfällen kann in der Schule ein entsprechender Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt werden.

Der FÜRST als download

Kennenlernnachmittag für die zukünftige Klasse 5:

Zunächst einmal freuen wir uns sehr darüber, dass wir am Ende dieses Schuljahres überhaupt wieder unseren schon traditionellen FJM-Kennenlernnachmittag für die 94 zukünftigen Fünftklässler durchführen können! Im vergangenen Schuljahr mussten wir auch diese Veranstaltung – wie so viele andere auch – ersatzlos ausfallen lassen.

Der FJM-Kennenlernnachmittag für die drei neuen Klassen 5 findet statt am Donnerstag, 24. Juni, in der Zeit von 17.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr.

Gleichwohl können wir auch diese schulische Veranstaltung nur in einem solchen Format durchführen, das vor dem Hintergrund der ab heute, 21. Juni, aktuell gültigen Coronaschutz- und Coronabetreuungsverordnungen möglich ist.

Demgemäß darf am kommenden Donnerstag leider nur ein Elternteil in Begleitung des Kindes das Schulgelände betreten. Hier muss dann von uns kontrolliert werden, ob er/sie genesen, vollständig geimpft oder getestet ist. Dabei darf der Test nicht älter als 48 Stunden sein.

Wir möchten die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unserer neuen Fünftklässler daher ganz dringend darum bitten, sich vorher testen zu lassen, wenn Sie nicht bereits zu den durchgeimpften oder genesenen Personen gehören. Denn nur in Ausnahmefällen kann die Schnelltestung unter Aufsicht auch noch in der Schule vorgenommen werden.

Wir sind als Schule dabei zur Kontrolle der Nachweise verpflichtet – die Kinder werden ja in den Grundschulen getestet, so dass dafür kein Nachweis erbracht werden muss.

Soviel für heute – und:

Bitte bleibt/Bitte bleiben Sie gesund!

Ganz herzliche Grüße

Ihr/Euer

(Schulleiter)

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