FJM

Fürst aktuell

ERGÄNZUNG NR. 10/MAI 2020 (STAND: 08.05.2020)

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Mitglieder der FJM-Schulgemeinschaft,

Ministerpräsident Armin Laschet und Ministerin Yvonne Gebauer haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz am Mittwoch, 6. Mai, den „Fahrplan“ für die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs in NRW vorgestellt. Die entsprechenden allgemeinen Regelungen finden Sie unter den folgenden Links:

https://www.land.nrw/de

https://www.schulministerium.nrw.de/

https://www.schulministerium.nrw.de/

https://www.bundesregierung.de

Für uns am FJM haben wir zunächst folgende Regelungen beschlossen, die durch weitere ergänzt werden müssen:

1. Start mit der Q1: Wir beginnen in der kommenden Woche mit dem Unterricht in der Q1 sowie den in dieser Jahrgangsstufe noch nachzuholenden Klausuren aus dem ersten Quartal. Gemäß der unter den Corona-Bedingungen geänderten Ausbildungs- und Prüfungsordnung (als PDF auf der Homepage zu finden) für die Sek. II muss in der Q1 in diesem Halbjahr nur eine Klausur geschrieben werden. Die noch neu zu schreibenden Q1-Klausuren werden gesondert terminiert.

2. Unterrichtsform: Der Kurs-Unterricht für die Q1 erfolgt in Lerngruppen mit maximal 11 Schülerinnen/Schülern und unter strikter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregelungen. Auf den Wegen im Gebäude sowie beim Verlassen des Sitzplatzes im Klassenraum besteht für die Schülerinnen und Schüler eine Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasenschutz.

3. Unterrichtsorganisation 1: Der Unterricht erfolgt in 120-minütigen Blöcken ab 7.40 Uhr, in denen eine 15-minütige Pause vorgesehen ist, die zeitlich flexibel im Klassenraum durchgeführt werden muss. Das Aufsuchen von Schulhof, Lichthof und Foyer im A-Gebäude bzw. auch der Aufenthalt in anderen Fluren oder Gebäudeteilen sind nicht erlaubt. In allen mit Unterricht belegten Gebäudeteilen haben wir ein Einbahnstraßen-System angelegt, um unnötige Begegnungen auf den Wegen zum Unterrichtsraum zu vermeiden.

4. Unterrichtsorganisation 2: Auf Grund der notwendigen Begrenzung auf maximal 11 Schülerinnen/Schüler pro Raum müssen zahlreiche der Q1-Kurse geteilt werden. Der Unterricht erfolgt deshalb in Parallelgruppen durch Fachkolleginnen/Fachkollegen, jedoch in der Verantwortung der zuständigen Kurslehrkraft.

5. Infektionsschutz: In den Unterrichtsräumen sind die Tische und Stühle so gestellt, dass die Distanzregeln eingehalten werden können. In den Gebäuden A, D und E befinden sich in den Fluren bereits Desinfektionsspender und auch im Eingangsbereich des A-Gebäudes sollen noch weitere aufgestellt werden. Ein weiterer befindet sich im Durchgang zur Verwaltung im A-Gebäude. In den Unterrichtsräumen stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung, damit nach dem Unterricht die Tische gereinigt und desinfiziert werden können. Zum möglichen Nachvollzug von Infektionsketten erstellen alle Lehrkräfte einen Sitzplan mit den Namen der durch sie unterrichteten Schülerinnen/Schüler.

6. Unterricht im Fach Sport: Noch unklar ist, inwieweit von der kommenden Woche an in der Q1 auch Sportunterricht erteilt werden kann. Alle praktischen Unterrichtsformen sind (noch) nicht zulässig, so dass allgemeiner Sportunterricht grundsätzlich zunächst nicht erteilt werden kann, es sei denn, Unterricht in Theorieform wäre am Nachmittag möglich. Nähere Informationen dazu gehen auf direktem Wege an die Schülerinnen und Schüler der Q1.

Download

7. Klausuren in der Q1: Die Corona-Ausnahmeverordnung für die APO-GOSt bedeutet für uns, dass einerseits noch Klausuren nachgeschrieben werden, weil Schülerinnen/Schüler im ersten Quartal gefehlt haben, andererseits jedoch auch noch neue Klausuren geschrieben werden müssen. Für die Klausurinhalte gilt, dass die Nachschreibe-Klausuren sich auf die Inhalte des Unterrichts beziehen müssen, die für die regulären Klausuren vorgegeben waren. Für die noch neu zu schreibenden Klausuren entscheiden die Fachlehrkräfte individuell und in fachkollegialer Absprache darüber, ob auch frühere Unterrichtsinhalte oder nur die in der unterrichtsfreien Coronazeit bearbeiteten „Distanzlerninhalte“ abgeprüft werden sollen.

8. Jahrgangsstufe EF: Auch in dieser Jahrgangsstufe konnten die meisten Klausuren noch vor Beginn der Schulschließungen auf Grund der Coronapandemie geschrieben werden. Ab Mitte Mai werden die noch ausstehenden Klausuren sowie die Nachschreibeklausuren aus dem ersten Quartal geschrieben werden, zu deren Vorbereitung zuvor ein Blockunterricht nach dem Muster der Q1 stattfinden wird.

Auch hinsichtlich der Klausurinhalte gelten die für die Q1 genannten Regelungen.
Nähere Informationen zum Zeitplan für die EF folgen zeitnah.

9. Präsenzunterricht in der Sek. I: Gemäß der aktuellen Regelungen der Landesregierung zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes in NRW werden wir erst ab Ende Mai/Anfang Juni Unterricht für die Klassen der Sek. I (Jahrgangsstufen 5 bis 9) organisieren können. Auch die genaueren Regelungen dazu folgen noch.

Damit schließe ich für heute mit den wichtigsten Informationen zum Schulstart mit der Q1 ab kommenden Montag, 11. Mai, sowie den Ausblicken für die EF und die Sek. I. Demnächst mehr dazu an dieser Stelle…

Ganz herzliche Grüße an alle – und weiterhin bitte gesund bleiben!

Ihr/Euer

(Schulleiter)

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