FJM

Fürst aktuell

ERGÄNZUNG NR. 8/APRIL 2020 (STAND: 20.04.2020)

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Mitglieder der FJM-Schulgemeinschaft,

in meiner letzten Mitteilung verwies ich bereits auf den „NRW-Sonderweg“, der für die Q2 ab kommenden Donnerstag, 23. April, sogenannte „freiwillige Unterrichtsangebote zur Prüfungsvorbereitung“ vorsieht. In enger Rücksprache mit dem Schulträger Stadt Siegen und in ebenso enger Zusammenarbeit mit den anderen städtischen Gymnasien und Gesamtschulen konnten wir zwischenzeitlich die wichtigsten Fragen hinsichtlich des Infektionsschutzes auf dem Schulgelände, im Schulgebäude selbst sowie in den Bussen der VWS klären.

Vorbehaltlich der allgemeinen Zustimmung durch den Krisenstab der Stadt Siegen können wir demgemäß für unsere Schülerinnen und Schüler der Q2 voraussichtlich ab kommenden Freitag, 24. April, individuelle Unterrichtsangebote zur vertiefenden Prüfungsvorbereitung in den vier Abiturfächern am FJM anbieten. Die genaueren Informationen dazu sowie zu den notwendigen An- bzw. Rückmeldeverfahren finden sich ab sofort auf unserer Homepage unter der Rubrik Nützliche Links.

Wichtig dabei zu beachten ist: In der 14. Schulmail des MSB vom 16. April wurde festgelegt, dass diejenigen Schülerinnen und Schüler, die solche freiwilligen Unterrichtsangebote nicht wahrnehmen – und sich ausschließlich zu Hause auf ihre Prüfungen vorbereiten wollen, dies tun können, sich dafür aber „bei ihrer Schule abmelden müssen“. Die Abmeldung erfolgt telefonisch rechtzeitig über das Sekretariat.

Alle Q2-Schülerinnen und Schüler werden aber auch in einer gesonderten E-Mail durch die Oberstufenkoordinatorin und die Jahrgangsstufenleitung über die besonderen Regelungen informiert.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200416/index.html (Bildungsportal NRW)

Infektions- und Hygieneschutz in den Bussen der VWS:

Gemäß Aussage der VWS fahren die Busse ab kommenden Donnerstag, 23. April, wieder nach dem regulären Fahrplan. Alle Schülerinnen und Schüler der Q2, die in den VWS-Bussen zur Teilnahme am Unterricht zum FJM fahren, halten sich bitte unbedingt und strikt an die überall seit mehreren Wochen geltenden strengen Bestimmungen zur Distanzhaltung und zum Infektionsschutz – zum eigenen und zum Schutz der anderen!

Von den höchsten Bildungsabschluss in unserem Land anstrebenden Schülerinnen und Schülern dieser Altersgruppe muss unsere Gesamtgesellschaft erwarten können, dass sie in der aktuellen coronabedingten Krisensituation ihr persönliches Handeln stets von größter Umsicht, höchstem Verantwortungsbewusstsein sowie sozialer Umsicht leiten lassen.

Gemäß Aussage der VWS ist derzeitig für die Beförderung in den Omnibussen noch keine Mund-/Nasenschutz- bzw. Maskenpflicht vorgesehen. Gleichwohl möchten die Schulleiterinnen und Schulleiter der städtischen Gymnasien und Gesamtschulen dies allen Schülerinnen und Schüler dringend empfehlen!

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Infektions- und Hygieneschutz am und im FJM:

Wie anfangs bereits mitgeteilt, stehen wir diesbezüglich im engen Austausch mit den zuständigen Stellen des Schulträgers Stadt Siegen. Nach derzeitigem Stand können wir die auf die vier Abiturfächer bezogenen Unterrichtsangebote für die Q2 ab Freitag, 24. April, in kleinen Lerngruppen in begrenzten Gebäudeteilen des FJM verantworten, werden dafür aber strikte Wege- und Verhaltensregelungen vorsehen. Nähere Informationen dazu werden vor Ort bereitgehalten bzw. finden sich in den besonderen Informationen, die den Q2-Schülerinnen und Schülern zugehen. Von größter Bedeutung muss dabei jedoch sein, dass es im Rahmen dieser Angebote ausschließlich (!!!) um die gezielte und individuelle unterrichtliche Vorbereitung auf die Abiturprüfungen geht – und dass das Schulgelände und die Schulgebäude aber keinesfalls als Orte „geselligen sozialen Miteinanders“ genutzt werden dürfen.

Dies lässt die aktuelle Corona-Krisensituation leider in keiner Weise zu.

Gemäß Vereinbarung der (meisten) Siegener Schulleitungen besteht für die Hin- und Rückwege zu den Unterrichtsorten in den Schulgebäuden für alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-/Nasenschutz- bzw. Maskenpflicht.

Nur wer einen Mund- und Nasenschutz vorweisen kann, darf also die FJM-Schulgebäude betreten. Ein solcher Mund- und Nasenschutz ist jedoch nicht verpflichtend vorgesehen während der Unterrichtsstunden selbst.

Die Siegener Schulen können aus den allgemein bekannten Gründen leider keine Nasen-/Mundschutz-Angebote vorhalten. Insofern ist jede Schülerin/jeder Schüler für die rechtzeitige Beschaffung selbst verantwortlich.

Soviel nun erst einmal wieder für heute, weitere Informationen folgen sicher…

Ganz herzliche Grüße an alle – und weiterhin bitte gesund bleiben!

Ihr/Euer

(Schulleiter)

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