Fürst aktuell
NR. 25/APRIL 2021 (STAND: 21.04.2021)
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Mitglieder der FJM-Schulgemeinschaft,
das wahrscheinlich schnellste Verfahren zur Gesetzgebung in der Geschichte der Bundesrepublik wurde gestern abgeschlossen: Das Corona-Bundesschutzgesetz wurde am 21. April im Bundestag sowie am 22. April im Bundesrat beschlossen, am Abend des 22. April vom Bundespräsidenten unterzeichnet – und trat bereits heute, am 23. April, in Kraft.
Danach gilt nun bundesweit ein Inzidenzwert von 165 für den Schulbetrieb: Ab einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist ab sofort Präsenzunterricht generell untersagt. „Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt“, wie es in der auf das neue Bundesgesetz Bezug nehmenden aktuellen Schulmail des MSB heißt, die uns am Abend des 22. April zuging.
Die Inzidenzwerte im Kreis Siegen-Wittgenstein lagen in den vergangenen Tagen deutlich über 165. Gleichwohl war es mir am heutigen Vormittag des 23. April nicht möglich, seitens der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein eine verlässliche Aussage darüber zu erhalten, ob in der kommenden Woche, also ab Montag, 26. April, im Kreisgebiet der Distanzunterricht fortgesetzt werden soll oder eine Öffnung im Hinblick auf Präsenzunterricht im Wechselmodell zu erfolgen hat.
Die für den Kreis Siegen-Wittgenstein aktuell veröffentlichten Inzidenzwerte sind leider uneindeutig und in Teilen auch widersprüchlich.
Deshalb lege ich als Schulleiter für unser FJM nun in eigener Verantwortung fest, dass an unserem Gymnasium in der kommenden Woche (KW 17) der Unterricht in den Klassen 5 bis 9 sowie der Jgst. EF weiterhin ausschließlich in Distanzform fortgeführt wird.
Diese Entscheidung scheint mir zu diesem Zeitpunkt dringend geboten, damit alle Mitglieder unserer Schulgemeinde für die kommende Woche verlässlich planen können.
Über das Format der Fortführung des Unterrichts in KW 18 (also ab dem 3. Mai) informiere ich im Verlaufe der kommenden Woche.
Von dieser Regelung ausgenommen bleiben natürlich der Präsenzunterricht in der Jgst. Q1 sowie unser Angebot der verlässlichen Betreuung im Vormittagsbereich für die Sek. I. Ebenso finden selbstverständlich die schriftlichen Abiturprüfungen für die Jgst. Q2 ganz regulär statt.
Möglichkeiten der Reduzierung der Klassenarbeiten in der Sek. I:
Ebenso gingen uns mit der aktuellen Schulmail des MSB sowie in Form eines zusätzlichen Erlasses nun auch rechtlich eindeutige Regelungen über die Anzahl der Klassenarbeiten in den schriftlichen Fächern der Sek. I (Klassen 5 bis 9) unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemieentwicklung zu.
Demnach besteht für die Schulen im zweiten Schulhalbjahr die Möglichkeit, in den schriftlichen Fächern der Sek. I die Anzahl der Klassenarbeiten auf nur eine zu reduzieren. Ergänzend wird zudem verfügt, dass auch bei einer Reduzierung der Klassenarbeiten auf nur eine die Möglichkeit besteht, diese durch eine „andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen“.
In den aktuellen Mitteilungen des MSB wird unter Bezug auf die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sek. I des Weiteren betont, dass eine „verstärkte Berücksichtigung des Beurteilungsbereichs Sonstige Leistungen im Unterricht“ (mündliche Mitarbeit, aktive Teilnahme an Videokonferenz-Unterricht, Erledigung von häuslichen Aufgaben bzw. Dalton-Aufgaben) erfolgen sollte.
Die Umsetzung dieser neuen rechtlichen Vorgaben an unserem FJM wird von den Stufenkoordinatoren der Sek. I (Erprobungsstufe/Mittelstufe) in Absprache mit den Fachkonferenzen der einzelnen Fächer und den Klassenleitungsteams abgestimmt.
Soviel für heute – und:
Bitte bleibt/Bitte bleiben Sie gesund!
Ganz herzliche Grüße, Ihr/Euer
(Schulleiter)