FJM

Fürst aktuell

Nr. 06/Oktober 2021 (Stand: 28.10.2021)

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Mitglieder der FJM-Schulgemeinschaft,

 

heute hat uns das MSB im Rahmen einer weiteren Corona-Schulmail darüber informiert, welche Regelungen für den Unterrichtsbetrieb vom 2. November an nun verbindlich gelten.

Ich zitiere in Auszügen aus der aktuellen Mitteilung von Staatssekretär Richter:

 

„Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung auch der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten” Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

 

Konkret bedeutet dies:

> Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

> Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.

> Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

> Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.

> Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

> Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.

> Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.

> Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

 

[…)

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, so ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

[…]

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung” von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

 

Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.“

(Quelle: https://www.schulministerium.nrw/

 

Hier die – noch gültige – aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung. Eine neue Coronabetreuungsverordnung wird für den 2. November angekündigt.

https://www.mags.nrw/

 

 

Der Fürst als DOWNLOAD

 

Corona-Selbsttestungen an drei Schultagen:

Die Verpflichtung für alle Schulen in NRW, am Montag, Mittwoch und
Freitag Corona-Selbsttestungen mit den Schülerinnen und Schülern
durchzuführen, bleibt unverändert bestehen. Ebenso gelten
selbstverständlich auch die entsprechenden Sonderregelungen für geimpfte
und genesene Schülerinnen und Schüler weiterhin. Wir werden von der
kommenden Woche an die internen Durchführungsregelungen für unser FJM
allerdings etwas verändern und anpassen. Die Klassen- bzw.
Jahrgangsstufenleitungen werden darüber noch informiert, um danach
ihrerseits unsere Schülerinnen und Schüler informieren zu können.

AGs/Arbeitsgemeinschaften im Schuljahr 2021/2022:

Wir werden unseren FJM-Schülerinnen und Schülern insgesamt
14 AG-Angebote unterbreiten können: eine erfreulich hohe Anzahl – und
thematisch mit einer enormen Breite! Nähere Informationen dazu finden
sich auf den entsprechenden Aushängen in der Schule sowie von der
kommenden Woche an auch auf unserer Homepage.

Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2022/2023/

FJM-Informationstag am Samstag, 20. November 2021:

Die Schülerinnen und Schüler der jetzigen Klassen 4 der Grundschulen
in unserem Einzugsbereich sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte
laden wir für Samstag, 20. November, ab 9.30 Uhr, ganz herzlich zu uns
ans FJM ein, um sich an diesem Tag über die Schule zu informieren sowie die ganz besondere „FJM-Atmosphäre“ kennenzulernen.

Zu diesem Zweck wird an diesem Samstag ausnahmsweise auch regulärer
Schulunterricht in den Klassen der Sek. I und den Jahrgangsstufen der
Sek. II stattfinden – mit geöffneten Klassenraumtüren, damit die
typische Lern- und Arbeitsatmosphäre an unserer Schule wirklich erlebt
und erfahren werden kann.

Aber selbstverständlich wird es auch Informationsangebote,
Schulführungen und besondere Unterrichtsveranstaltungen für die
(möglicherweise) zukünftigen FJM-Fünftklässlerinnen und
Fünftklässler sowie deren interessierte Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten geben – und noch diverse „Schmankerl“, die wir
hier aber noch nicht verraten wollen.

Ebenso werden wir für Samstag, 20. November, die Schülerinnen und
Schüler der jetzigen Klassen 10 der Realschulen noch gesondert einladen,
die vielleicht für die Sek. II zur Erlangung des Abiturs an unser FJM wechseln möchten.

Wir sind natürlich sehr froh darüber, dass die gegenwärtige
Corona-Pandemielage uns die Durchführung dieses schon traditionsreichen FJM-Kennenlern-
und Informationsangebotes wohl wieder erlauben wird, nachdem wir im
vergangenen Jahr alle entsprechenden Planungen ja kurzfristig absagen
mussten. Nach derzeitigem Stand werden wir auch keine Einschränkungen
der Besucherzahlen vornehmen müssen, sei es durch zeitliche Staffelungen
oder Beschränkung auf nur ein Elternteil pro Kind. Gleichwohl müssen
wir an dieser Stelle selbstverständlich ebenso darauf hinweisen, dass
diese Ankündigen allesamt noch vorläufig und unter Vorbehalt zu
verstehen sind. Je nach weiterer Entwicklung der Coronapandemie müssen
wir zeitnah zum Termin des FJM-Infotages am 20. November unsere Planungen nochmals überprüfen und gegebenenfalls im Detail auch korrigieren.

Wir sind aber sehr zuversichtlich und hoffen nur das Allerbeste –
und halten alle interessierten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie
deren Kinder in den jetzigen Klassen 4 der Grundschulen sehr gern auf
dem Laufenden!  

Aktuelle Termine:

Wie allen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über die entsprechenden
Verteiler bereits mitgeteilt wurde, findet am Dienstag, 2. November, um
19.00 Uhr, in unserem Lichthof eine außerordentliche Sitzung der
Schulpflegschaft statt, zu der wir gemeinsam mit deren Vorstand ganz
herzlich einladen möchten. Im Kern soll es in diesem Rahmen um den
Umgang mit bzw. die Regelungen für die Nutzung von Smartphones durch die
Schülerinnen und Schüler der Sek. I im Bereich der Schule gehen, da wir
als Lehrerkollegium der Auffassung sind, dass wir bei diesem Thema in
besonderer Weise auf die Zusammenarbeit mit den Elternhäusern bzw. auch
mit den Familien angewiesen sind.

Soviel für heute – und:

Bitte bleibt/Bitte bleiben Sie gesund!

Ganz herzliche Grüße, Ihr/Euer

(Schulleiter)

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