FJM

Fürst aktuell

NR. 8/OKTOBER 2020 (STAND: 23.10.2020)

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Mitglieder der FJM-Schulgemeinschaft,

auch der Kreis Siegen-Wittgenstein wird nun als „Corona-Risikogebiet“ eingestuft und die COVID 19-Infektionswerte steigen bundesweit, besonders stark aber in NRW, in einem Tempo und mit einem Maße, das wohl selbst Skeptiker so nicht erwartet hatten. Es wird von uns allen – besonders aber auch von jeder Einzelnen, jedem Einzelnen – abhängen, ob wir die weitere Pandemieentwicklung wieder so in den Griff kriegen, dass ein drohender neuer „Lockdown“ verhindert und auch der Schulbetrieb weitgehend regulär fortgeführt werden kann. Allen am Schulleben Beteiligten ist sehr daran gelegen, den „Distanzunterricht“ als absolute Ausnahme für coronabedingte Notsituationen vorzuhalten, der alltägliche „Präsenzunterricht“ soll (so lang wie eben möglich) den Regelbetrieb in unseren Schulen bestimmen.

Um dies zu gewährleisten angesichts der stark gestiegenen und auch weiterhin stark steigenden COVID 19-Infektionszahlen, gilt in NRW in allen Schulen vom kommenden Montag an, zunächst befristet bis zu den Weihnachtsferien, wieder eine Verpflichtung für alle Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 5, auch im Unterricht und am Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch die bestehenden Regelungen bezüglich der Maskenpflicht auf den Verkehrswegen und in den Pausen bleiben unverändert gültig. Lehrkräfte können auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht verzichten, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Schülerinnen und Schülern eingehalten werden kann.

Die im September 2020 eingeführte „Freiwilligkeit“ zum Tragen einer MNB im Unterricht ist vom kommenden Montag an also wieder aufgehoben. Die Eltern sind dafür zuständig, ihre Kinder in angemessenem Umfang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen für den Schulbesuch auszustatten, nicht die Schulen. Denken Sie also bitte daran, Ihren Kindern Ersatzmasken in hinreichender Zahl für jeden Schultag mitzugeben, denn in den vergangenen Wochen vor den Herbstferien häuften sich die Verlustanzeigen bei uns im Sekretariat in einem Umfang, der auch unsere schulischen Reservevorräte an Grenzen bringt!

FJM-Infotag am Samstag, 21. November 2020:

Viele Eltern der jetzigen Klassen 4 nutzten bereits die Möglichkeit, sich und ihre Kinder (jeweils ein Elternteil) für einen Schulbesuch am FJM an unserem diesjährigen FJM-Infotag am 21. November anzumelden. Wir gehen derzeitig noch davon aus, dass wir den Informationstag an unserer Schule in der geplanten und Ihnen im letzten Fürst aktuell vom 9. Oktober vorgestellten Form auch werden durchführen können, allerdings müssen wir leider auch diesbezüglich angesichts der rasanten Coronapandemie-Entwicklungen flexibel bleiben. Wir halten alle Interessierten engmaschig auf dem Laufenden.

Der Fürst als DOWNLOAD

Reiserückkehrer aus den Herbstferien:

Bitte beachten Sie als Eltern unbedingt die für Ihr Urlaubs- bzw. Reisegebiet tagesaktuell gültigen (!) Regelungen bezüglich möglicher Quarantäne- und COVID 19-Testverpflichtungen. Informieren Sie sich bei Bedarf beim Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein. Sollten Sie Quarantäneverpflichtungen für bzw. mit Ihren Kindern einhalten müssen, so müssen Sie das der Schule unbedingt am kommenden Montag mitteilen.

An dieser Stelle soll zugleich aber auch nicht unausgesprochen bleiben, dass mittlerweile die innerhalb Deutschlands selbst gültigen Regelungen bezüglich des Umgangs mit Reisen in und aus „Risikogebieten“ von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen. In jedem Fall gilt jedoch, dass die Eltern und Erziehungsberechtigten vollumfänglich dazu verpflichtet sind, sich über mögliche besondere Corona-Regelungen zu informieren, wenn in den Herbstferien Reisen unternommen wurden, bevor sie ihre Kinder in die Schule schicken.

Schulsport an unserem FJM – Nutzung der Turn- und Sporthallen:

Der Schulträger Stadt Siegen hat uns mitgeteilt, dass vom kommenden Montag an die Turn-und Sporthallen unseres Gymnasiums endlich wieder genutzt werden können. Selbstverständlich gelten auch für diesen Unterricht besondere Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen sowie für uns als Schule die Verpflichtung zum Nachweis möglicher „Rückverfolgung“, doch wir sind sehr froh darüber, dass nun rechtzeitig vor dem Beginn der kälteren Jahreszeiten der Hallensport wieder möglich ist.

Die Sportlehrerinnen und Sportlehrer informieren in der kommenden Woche Ihre Kinder über die besonderen Regelungen für den Sportunterricht in den Hallen.

Für den Start in die kommenden Schulwochen nach den Herbstferien wünsche ich alles Gute und viel Erfolg!

Soviel für heute – und:

Bitte bleibt/Bitte bleiben Sie gesund!

Ganz herzliche Grüße

Ihr/Euer

(Schulleiter)

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