Fürst aktuell
NR. 9/OKTOBER 2020 (STAND: 27.10.2020)
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Mitglieder der FJM-Schulgemeinschaft,
auch den ersten Elternsprechtag im Schuljahr 2020/2021, der am Freitag, dem 13. November, im Zeitraum von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr, stattfinden wird, müssen wir selbstverständlich vor dem Hintergrund der gegenwärtig gültigen besonderen Bedingungen des Hygiene- und Infektionsschutzes sowie der Rückverfolgbarkeit auf Grund der Coronapandemie organisieren.
Für den FJM-Elternsprechtag am Freitag, 13. November 2020, gelten also die folgenden besonderen Regelungen:
- Eltern bzw. Erziehungsberechtigte melden sich bei den Kolleginnen und Kollegen, die sie am Elternsprechtag aufsuchen möchten, zuvor bitte verbindlich an – die Terminvergabe erfolgt durch die Lehrkräfte. Umgekehrt können Lehrerinnen und Lehrer natürlich auch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zu Gesprächen in die Schule einladen.
Die auf diese Weise vereinbarten Gesprächstermine sind fest und unverschiebbar, denn spontane oder kurzfristige Besuche bei Lehrkräften ohne eine vorherige Anmeldung können wir in diesem Jahr leider nicht zulassen, denn auch für diese schulische Veranstaltung sind wir gegenüber dem Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein zum lückenlosen Nachweis der Rückverfolgung verpflichtet.
Bitte teilen Sie es der Kollegin/dem Kollegen auch rechtzeitig mit, wenn Sie einen vereinbarten Gesprächstermin nicht einhalten können.
Die „Kernzeit“ für Gespräche am Elternsprechtag erstreckt sich von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr, jedoch ist die Dauer der tatsächlichen Anwesenheit einer Kollegin/eines Kollegen an diesem Nachmittag auch vom jeweils gegebenen Unterrichtsdeputat abhängig. - Es besteht für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte auf dem Schulgelände und in den Besprechungsräumen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht).
- Für mögliche Wartezeiten zwischen einzelnen Gesprächen dürfen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sich auf dem FJM-Schulgelände und im Schulgebäude aufhalten, allerdings unter strikter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen sowie der Maskenpflicht.
- Schülerinnen und Schüler dürfen bei diesem Elternsprechtag leider nicht an den Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen teilnehmen, weil damit die Zahl der möglichen Gesprächsteilnehmer/innen zu groß und für uns als Schule eventuell unüberschaubar werden könnte.
- Jede Lehrkraft ist dazu verpflichtet, bezüglich der zu individuellen Gesprächen bei ihr erschienenen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten jeweils die vollständige häusliche Anschrift sowie eine aktuelle Telefonnummer zu vermerken, damit Rückverfolgbarkeit gegenüber dem Gesundheitsamt gewährleistet werden kann. Der Eintrag dieser Daten wird durch Ihre Unterschrift autorisiert bzw. bestätigt.
Die Listen mit den genannten Daten zur Rückverfolgung müssen von uns für 4 Wochen archiviert werden. - Die Besprechungsräume für den Elternsprechtag werden durch die Schulleitung zugewiesen und sind vielfach nicht mit den bekannten Lehrerarbeitsräumen identisch. Deshalb beachten Sie bitte unbedingt auch die entsprechenden Raum-Hinweise der Lehrkräfte.
Auf Grund der zeitlichen Dichte sowie der coronabedingten Einschränkungen sollten am Elternsprechtag tatsächlich auch nur besonders dringliche Gespräche geführt werden, entweder auf Wunsch der Eltern oder durch Einladung der Lehrkraft.
Für alle anderen Gesprächsanlässe nutzen Sie also doch bitte die individuellen Sprechstunden der Kolleginnen und Kollegen.
Die Coronapandemie bringt es gegenwärtig – und leider wahrscheinlich noch für längere Zeit – mit sich, dass wir fast alle Bereiche des schulischen Lebens nur mit starken Beschränkungen und Restriktionen organisieren können.
Aber wie sollte es im System Schule auch anders sein als in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen…?
Soviel für heute – und:
Bitte bleibt/Bitte bleiben Sie gesund!
Ganz herzliche Grüße
Ihr/Euer
(Schulleiter)